THU001-238 Umsetzung der Workspaceansicht
Datengeberinnen haben eine Übersicht über alle selbst angelegten oder explizit mit ihnen geteilten Datensätzen in Form von „Workspaces“ und „Einträgen“. Workspaces (Datensätze vor der Veröffentlichung) erhalten bei der Erzeugung eine eindeutige interne ID. Diese ist für Gäste oder andere Datengeberinnen nicht sichtbar. Eine Datengeberin kann aber Rechte an andere Datengeberinnen vergeben, so dass diese einen Workspace sehen und bearbeiten können. Workspaces sind ausschließlich für die anlegenden Datengeberinnen, die Redakteurinnen und die Administratorinnen sowie durch die Erstellenden explizit eingeladene weitere Datengeberinnen einsehbar und veränderbar.
Ein Datensatz besteht aus zwei Komponenten, den Forschungsdaten und den sie beschreibenden Metadaten, wie Titel des Datensatzes, Namen der Autoren, Datum der Erhebung, Fachgebiet, Typ, Sprache oder Schlüsselwörter. Angegebene Metadaten können abgespeichert werden, müssen aber noch nicht vollständig sein. Es findet eine formale Prüfung der Eingaben statt, z.B. ob sie einem Standard entsprechen (wie Datumformat nach DIN-Norm). Die Einbindung kontrollierter Vokabulare (z.B. GND, gemeinsame Normdatei) sowie von Ontologien ist anzustreben. Mit der Erstellung des Workspaces wird ein Digtial Object Identifier (DOI) für den Workspace reserviert und eindeutig mit ihm verknüpft. Die DOI kann z.B. in Publikationen verwendet werden, auch wenn der Datensatz selbst noch nicht veröffentlicht ist.
Es gibt vier Möglichkeiten Dateien der Forschungsdaten einem Workspace hinzuzufügen:
(1) Upload der Dateien von eigenem Rechner
(2) Übergabe der Dateien auf einem externen Datenträger (z.B. Festplatte)
(3) Übertragung der Dateien von einem externen Server
(4) Registrierung eines bereits veröffentlichten Datensatzes
Im ersten Fall werden die Dateien durch einen Upload vom eigenen Computer über den Webbrowser zum Workspace hinzugefügt. Im zweiten Fall übergibt die Datengeberin in Absprache mit der zuständigen Redakteurin die Dateien der Forschungsdaten auf einem zulässigen Datenträger. Die Redakteur*in kopiert die Dateien vor Ort und fügt sie dem entsprechenden Workspace hinzu. Der Benutzer wird informiert, wenn die Dateien im Workspace vorliegen.
Im dritten Fall lädt die Datengeberin die Dateien nicht von ihren eigenen Rechner in den Workspace, sondern gibt eine URL als Bezugsquelle der Dateien an. Das System lädt die Dateien dann von dort aus. Dies passiert im Hintergrund (asynchron), so dass die Datengeberin nicht aktiv im Repositorium am Browser eingeloggt bleiben muss. Sie bekommt eine Benachrichtigung, sobald das Repositorium alle Dateien komplett in den Workspace überführt hat.
Im vierten Fall wurde der Datensatz bereits auf einem anderen Repositorium veröffentlicht und soll lediglich im Thüringer Forschungsdatenrepositorium registriert werden. Hierfür gibt die Datengeber*in den eindeutigen Identifier an und das System übernimmt die verfügbaren Metadaten aus dieser Quelle. Die Forschungsdaten verbleiben beim ursprünglichen Repositorium und werden anhand des eindeutigen Identifikators verlinkt. Metadaten, die im ursprünglichen Repositorium fehlen, aber im Thüringer Forschungsdatenrepositorium Pflichtangaben sind, sind zu ergänzen.
Die Datengeberin hat jederzeit die Möglichkeit eine automatische Qualitätskontrolle durchführen zu lassen. Diese beinhalten z.B. eine Prüfung auf Dubletten, die Verwendung proprietärer Dateiformate oder das Vorhandensein einer Readme-Datei in den Forschungsdaten. Sollte hierbei eine Kontrolle negativ anschlagen, wird die Datengeberin informiert, ob sie diese Punkte bereinigen oder ggf. kommentieren kann, warum eine Änderung problematisch wäre. Hat die Datengeberin das Ergebnis der automatischen Qualitätskontrolle bestätigt und sind alle notwendigen Metadaten vorhanden, kann die Veröffentlichung des Datensatzes über eine Benachrichtigung an die zuständige Redakteurin veranlasst werden.
Die Redakteurin hat die Aufgabe den Datensatz zu betrachten und nach Qualitätskriterien zu bewerten, die nicht durch die automatische Qualitätskontrolle erkannt werden konnten. Dazu gehören z.B. die Vollständigkeit der Dokumentation in der Readme-Datei oder die Konsistenz der Angaben in den Metadaten. Sollten Mängel vorliegen, kann die Redakteurin die Datengeberin auffordern, diese zu beheben oder sie führt Änderungen selbst durch. Nach Abschluss der Prüfung, erfolgt die Freigabe durch die Redakteurin. Der Workspace wird zu einem Eintrag umgewandelt.